Kassel. Wenige Wochen bevor die nächste Stufe zur Aktualisierung des Amtsverständnisses durch Stammapostel Schneider aufgezeigt werden wird, bot Bezirksältester i.R. Lerch einen Informationsabend an, in dem der aktuelle Status des Amtsverständnisse erläutert wurde.
Am Donnerstag, 31. Januar 2019 waren rund 70 interessierte Glaubensgeschwister des Bezirks der Einladung von Bezirksältesten i.R. Volker Lerch zum Info-Abend mit dem Thema "Amtsverständnis" gefolgt und in der Kirche Kassel-Harleshausen zusammengekommen.
Der Bezirksälteste i.R. erläuterte zunächst, dass dieser Infoabend in enger Abstimmung mit Apostel Jens Lindemann und Bezirksältesten Sascha Tümmler erfolge. Die Inhalte der Präsentation beruhten auf den Verlautbarungen der Kirchenleitung über diverse Medien: Internetseiten (u.a. nak.org, nac.today), Sonderausgaben der Leitgedanken sowie Aussagen des Stammapostels in Gottesdiensten.
Amtsverständnis - wozu?
Der Einstieg erfolgte über die Fragen:
- Was heißt eigentlich Amtsverständnis?
- Brauchen wir ein Amtsverständnis?
- Ändert sich unsere Kirche/unser Glaube?
Die Neuapostolische Kirche ist eine Amtskirche (Katechismus Kapitel 7). Die Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung sowie die Kirchenleitung liegen in der Verantwortung von Amtsträgern. Alle Ämter gehen aus dem Apostelamt hervor (5.Glaubensartikel).
Bei der Abgrenzung der Begriffe Amt, Amtsauftrag, Amtsvollmacht, Beauftragung, Dienst und Ernennung waren alle Teilnehmer aufgefordert sich zu beteiligen.
Amt | Dienst
Jesus hat während seiner Erdenzeit nur das Apostelamt gestiftet, alle weiteren Ämter sind aus dem Apostelamt hervorgegangen. Dienst in der Kirche Christi umfasst alles, was aus dem Glauben an Jesus Christus für die Kirche getan wird. Für viele Dienste ist kein Amt erforderlich. Amtsträger verrichten jedoch Dienste, die an ein Amt gebunden sind. Dazu empfangen sie bei der Ordination Vollmacht, Segnung und Heiligung.
Ordination | Beauftragung | Ernennung
Diese drei Formen werden zukünftig geänderte Anwendung finden. Die Ordination ist die Einsetzung in ein geistliches Amt, welche im Namen des dreieinigen Gottes von einem Apostel vollzogen wird. Diese beinhaltet immer einen Amtsauftrag z.B. für eine Gemeinde/einen Bezirk. Das Einsetzen von Vorstehern und Bezirksvorstehern wird durch Beauftragung erfolgen. Die Beauftragung als Bezirksapostel (keine Ordination mehr) gibt es bereits. Ernennungen wird es mit/ohne Amt geben und beinhalten die Übertragung eines geistlichen Dienstes (u.a. Lehrkräfte).
Diakon | Priester | Apostel
Eine Ordination erfolgt zukünftig nur für die Amtsebenen: Diakon, Priester und Apostel. "Ordinationen, die bisher vollzogen wurden, sind und bleiben voll gültig" so ein erwähntes Zitat von Stammapostel Schneider.
Informationsquellen
Weitere Informationen zu dieser Thematik sind bei nac.today und nak.org zu finden.
31. Januar 2019
Text:
Marco Wagner
Fotos:
Marco Wagner