Kassel-Korbach. Die täglich ansteigenden Covid-19-Infektionen haben in den letzten Tagen auch die Landkreise in unserer Region erreicht. Die Kirchenleitung der Neuapostolischen Kirche Westdeutschland hat daraufhin einige zusätzliche Maßnahmen beschlossen, die für Risikogebiete - sogenannte Hotspots - gelten.
Update: Am Samstag, 24. Oktober 2020 zählten die Stadt Kassel und der Landkreis Kassel mit Inzidenzzahlen >50 zu den Risikogebieten innerhalb unseres Kirchenbezirks Kassel-Korbach. Die Landkreise Schwalm-Eder, Waldeck-Frankenberg und Höxter lagen noch unterhalb des Grenzwertes.
Seit Sonntag, 25. Oktober sind nun auch die drei weiteren Landkreise als Risikogebiet eingestuft.
Erweiterte Maßnahmen gelten nun für alle Gemeinden
Aufgrund dieser aktuellen Einstufungen gelten die erweiterten Maßnahmen der Kirchenleitung ab dieser Woche für alle Gemeinden unseres Kirchenbezirks Kassel-Korbach.
Information der Kirchenleitung
„Wir sind uns der besonderen Verantwortung für die Gesundheit unserer Glaubensgeschwister und Amtsträger bewusst“, äußert sich Bezirksapostel Rainer Storck in einem Schreiben an die Gemeinde- und Bezirksvorsteher der Gebietskirche Westdeutschland. Er bittet darum, die bisher bewährten Maßnahmen zum Infektionsschutz weiter wie vorgegeben umzusetzen.
Hygienekonzept der Gebietskirche Westdeutschland
Das Hygienekonzept unserer Gebietskirche ist zu einer Zeit mit hohen Infektionszahlen entstanden und darauf ausgelegt, dass durch die Teilnahme unwissentlich infektiöser Personen am Gottesdienst keine weiteren Gottesdienstteilnehmer gefährdet werden und somit eine Ausbreitung des Virus verhindert wird. Deshalb sind jetzt auch keine weiteren Verschärfungen des Konzepts nötig.
Bezirksapostel Storck zieht daraufhin folgendes Resümee: „Das kirchliche Hygienekonzept hat sich bewährt. Es hat bisher kein Infektionsgeschehen gegeben, was auf die Durchführung unserer Gottesdienste zurückzuführen ist. Daher können auch weiterhin Gottesdienste bedenkenlos unter Einhaltung der bekannten Maßnahmen durchgeführt werden.“
Zusätzliche Maßnahmen in Risikogebieten notwendig
Gemeinden, die innerhalb eines Risikogebiets/Hotspots liegen (Inzidenzen >50), haben ab sofort die von den Landesregierungen angeordneten zusätzlichen Maßnahmen zum Corona-Infektionsschutz zu beachten:
Gottesdienstbesucher müssen auch während des Gottesdienstes den Mund-Nasen-Schutz am Platz angelegt lassen. Das gilt auch für die am Altar sitzenden priesterlichen Ämter, nicht jedoch für den Gottesdienstleiter beziehungsweise den Predigenden.
Bezirksapostel Storck rät zudem zum Tragen des Mund-Nasen-Schutzes auf dem gesamten Kirchengrundstück, somit vor und nach dem Gottesdienst auch außerhalb des Kirchengebäudes. „Wir wollen in der Öffentlichkeit zeigen, dass wir verantwortungsvoll mit der angespannten Lage umgehen“, so der Appell des Bezirksapostels.
Aktuell betroffene Gemeinden im Bezirk
Von dieser erweiterten Regelung sind nun alle Gemeinden des Kirchenbezirks Kassel-Korbach betroffen.
Lüften vor und während des Gottesdienstes
Es wird noch einmal auf die Wichtigkeit des intensiveren Lüftungsverhaltens hingewiesen, wie das Stoßlüften vor Gottesdienstbeginn, vor dem Predigtbeitrag sowie vor der Feier des Heiligen Abendmahls.
Die Gottesdienstteilnehmer sind um Verständnis für das zusätzliche Lüften gebeten und mögen sich bei der Auswahl der Kleidung entsprechend darauf einstellen.
Mund-/Nasenschutz muss ab jetzt während des gesamten Aufenthalts in den Kirchen sowie auf dem Kirchengrundstück getragen werden.
27. Oktober 2020
Text:
Marco Wagner
Fotos:
NAK Westdeutschland
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