Die Hessische Landregierung hat festgelegt, dass das Tragen medinizischer Masken (OP-Masken bzw. FFP2) bereits ab Samstag, 23. Januar 2021 in Hessen an vielen Orten verpflichtend ist, so auch während Gottesdiensten und Trauerfeiern.
Auf der Seite der Hessischen Landesregierung wird darauf hingewiesen, dass die aktuellen Regelungen für das Tragen medizinischer Masken (Mund-/Nasenschutz) bereits ab heute, Samstag, 23. Januar gilt. Somit gilt dies auch für den Besuch der Gottesdienste am morgigen Sonntag.
Wo muss eine medizinische Maske getragen werden?
• im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr, also bspw. in Bussen, Bahnen, Taxis, Schiffen, Fähren und Flugzeugen
• in Bahnhöfen und Flughäfen sowie Bushaltestellen, U-Bahn-Stationen und Bahnsteigen
• in den Publikumsbereichen des Groß- und Einzelhandels, der Geschäfte des Lebensmittelhandwerks, Bank- und Postfilialen, Tankstellen, Wäschereien und ähnlichen Einrichtungen und zwar überall dort, wo Kunden Zutritt haben, sowie in den Bereichen vor diesen Geschäften.
• in überdachten Einkaufszentren und auf überdachten Straßen und Flächen mit Geschäften.
• in den Publikumsbereichen der Wochenmärkte etc.
• in Gottesdiensten und bei Trauerfeierlichkeiten (auch am Platz).
23. Januar 2021
Text:
Marco Wagner
Fotos:
Jessica Krämer
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